FITNESSSTUDIO ERÖFFNEN
So starten Sie mit Ihrem eigenen Studio in die Selbstständigkeit!
Die Kombination aus Freizeit und Arbeit als Grundidee für die Selbstständigkeit: Mit einem eigenen Fitnessstudio lässt sich der Traum vom selbstbestimmten Arbeiten perfekt umsetzen. Besonders sportaffine Menschen können mit einem Fitnessstudio ihr Hobby zum Beruf machen. Doch was gilt es zu beachten, wenn Sie ein Fitnessstudio eröffnen wollen? Und welche Optionen bieten sich neben den konventionellen Studioformen? Wir zeigen, was Sie wissen müssen – und welche Chancen Sie unbedingt nutzen sollten.
Startschuss: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Fitnessstudio zu eröffnen?
Im Gegensatz zu vielen anderen Betätigungsmöglichkeiten ist die Eröffnung eines Fitnessstudios nur an wenige Voraussetzungen gebunden. Weder ist Ihre eigene Sportlichkeit zwingend erforderlich, noch benötigen Sie eine entsprechende Berufsausbildung oder sogar einen Studienabschluss. Natürlich sind profunde Kenntnisse für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Studios völlig ohne Zweifel von großem Vorteil: Dazu gehören vor allem Grundkenntnisse der Betriebswirtschaft.
So einfach sich der Startschuss in der Theorie auch zunächst darstellt: Um ein Fitnessstudio zu eröffnen, benötigen Sie in jedem Fall einen Gewerbeschein. Dieser wird Ihnen erteilt, wenn Sie ein Gewerbe anmelden. Dafür ist das jeweilige Gewerbeamt der Stadt zuständig, in der Sie das Fitnessstudio eröffnen möchten.
Für die Gewerbeanmeldung benötigen Sie:
- einen Antrag zur Gewerbeanmeldung;
- gültige Ausweispapiere (Reisepass oder Personalausweis);
- den Nachweis der Aufenthaltsgenehmigung und die Erlaubnis zur Gewerbeanmeldung (nur für nicht-deutsche Staatsbürger);
- die Anmeldegebühr (circa 10 bis 60 Euro);
- einen Handelsregisterauszug, wenn das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden soll oder eingetragen werden muss;
- ein polizeiliches Führungszeugnis (nur für bestimmte Bereiche erforderlich);
- ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Liegen alle Voraussetzungen vor, erfolgt die Gewerbeanmeldung sofort durch das Gewerbeamt. Fehlen Unterlagen, so sind diese innerhalb der vom Amt gesetzten Frist beizubringen; erst dann folgt die Gewerbeanmeldung zum Betrieb des Fitnessstudios.
Welche Vorteile bietet ein eigenes Fitnessstudio?
Wie bereits oben gesagt, können Sie mit der Eröffnung eines eigenes Fitnessstudios Ihr Hobby mit dem Beruf verbinden. Für viele bietet das eine enorme Chance zu mehr Motivation und Leistung – zudem eröffnet die Selbstständigkeit die Möglichkeit, als eigener Unternehmer und auf eigene Rechnung zu agieren und beruflichen Erfolg zu genießen.
Weiterhin können Sie mit der Eröffnung eines Fitnessstudio ganz kreativ Ihre persönliche Vorstellung vom „Traum-Gym“ in die Tat umsetzen. Für Studio-Sportler ist dies eine tolle Chance, auch jene Geräte und Services anzubieten, die sie bisher im Fitnessstudio vermisst haben.
Welche Risiken birgt die Eröffnung eines Fitnessstudios?
Genau wie jede andere Unternehmensgründung geht auch die Eröffnung eines Fitnessstudios mit entsprechenden Risiken verknüpft. Ob dies zwingend als Nachteil gewertet werden muss, wird subjektiv sicher unterschiedlich beurteilt. Allerdings sollte Ihnen klar sein, dass es nicht nur mit einer glamourösen Eröffnungsfeier getan ist. Auch nachdem Sie Ihr Fitnessstudio gegründet haben, sind Sie gefragt. Das gilt auch für die Einrichtung mit den passenden Geräten. Diese sollten sich an den Bedürfnissen der potenziellen Kunden orientieren, aber auch in Punkto Wirtschaftlichkeit überzeugen.
Besonders vorteilhaft sind in diesem Zusammenhang Geräte, die selbst Strom erzeugen. Besonders vorteilhaft sind in diesem Zusammenhang Geräte, die selbst Strom erzeugen. Sie verursachen weniger Kosten und sind daher aus betriebswirtschaftlicher Sicht anderen Geräten deutlich überlegen. SportsArt bietet neben den „grünen Fitness-Lösungen“ als Großhändler übrigens auch günstige Konditionen sowie eine kompetente Unterstützung für alle, die ein Fitnessstudio eröffnen möchten und bei der Planung gerne Expertise und Erfahrung einfließen lassen wollen.
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich ein Fitness Studio eröffne?
Die Kosten für ein eigenes Fitness-Studio lassen sich im Vorfeld nur schwer pauschal beziffern und hängen von vielen Rahmenfaktoren ab. Dazu zählt auch, wie exklusiv das Gym in Bezug auf die Einrichtung gestaltet werden soll – oder ob vielmehr die Nachhaltigkeit von Geräten und Co. im Vordergrund steht.
In der Regel ist mit der Eröffnung eines Fitness-Studios ein Kredit verbunden, der die Gründungskosten umfasst, aber auch die erste Zeit wirtschaftlich überbrücken soll. Schwarze Zahlen oder zumindest die „schwarze Null“ ist realistisch zunächst nicht zu erwarten. Konkrete Zahlen lassen sich über einen Businessplan ermitteln.
Dieser führt auch sämtliche Anschaffungskosten auf, wie zum Beispiel:
- Kosten rund um die Anmeldung des Gewerbes (Gebühren etc.);
- Kosten für die Anmietung oder den Kauf der Räumlichkeiten;
- Kosten für Umbau und notwendige bauliche Maßnahmen;
- Anschaffungskosten für die Geräte;
- Anschaffungskosten für weiteres Equipment (inklusive IT-Infrastruktur, Sicherungssysteme, Getränke- oder Snackangebot),
- Kosten für den Auftritt im Internet (inklusive Social Media, Webseite, Newsletter und Mail-Adressen);
- Kosten für die juristische Beratung (falls ein Anwalt dazu gezogen wird oder die Marke beim DPMA eingetragen werden soll).
Ebenfalls in den Businessplan gehört eine Aufstellung der Kosten, die im laufenden Betrieb als regelmäßige Kosten zu erwarten sind:
- Miete (inklusive Strom, Wasser, Entsorgungskosten);
- Steuern (inklusive Gewerbe- und Umsatzsteuer);
- Versicherungsbeiträge (Berufshaftpflichtversicherung, Gewerbeversicherung, Krankenversicherung, Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter, Gebäudeversicherungen etc.);
- laufende Kosten für Getränke und Snacks;
- Lohnkosten für Mitarbeiter;
- Werbekosten (inklusive Budget für Social Media Marketing, Google Ads und Bing);
- Beiträge für die IHK und ggf. die Berufsgenossenschaften.
Muss ich zwingend einen Kredit aufnehmen, um ein Fitnessstudio zu eröffnen?
Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit und vor der Eröffnung des Fitnessstudios scheinen die anfallenden Kosten wie ein unüberwindbares Hindernis. Allerdings sollten Sie sich davon nicht abschrecken lassen: Jeder Unternehmer hat diese Erfahrungen gemacht und weiß, dass die Kostenfrage immer auch mit einem finanziellen Risiko verbunden ist.
In der Regel ist eine Gründung ohne einen Kredit möglich, aber schwierig. Schon kleine Unwägbarkeiten können dann existenziell bedrohlich werden. Zu bedenken ist dabei auch, dass jedes Studio im ersten Schritt potenzielle Kunden davon überzeugen muss, überhaupt einen Vertrag abzuschließen. Gerade in der Anfangszeit fehlt die dabei oft wichtige Mund-zu-Mund-Propaganda: Das kann dazu führen, dass in der ersten Zeit nur wenige Verträge abgeschlossen werden.
Eine angemessene Finanzierung ist daher in jedem Fall eine gute Entscheidung. Die Finanzierung fängt sowohl die hohen Investitionskosten auf als auch die laufenden Kosten in der ersten Zeit. Wer über Eigenkapital verfügt, hat gute Chancen, bei Finanzierungspartnern den gewünschten Kredit zu bekommen. Ebenfalls unbedingt notwendig ist ein überzeugender Businessplan. Gründer sind daher gut beraten, wenn sie sich mit dem Ausarbeiten des Businessplans und dem dazugehörigen Konzept besondere Mühe geben.
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Mit dem ECO-POWR™ Stromspar-Rechner kann man mit harten Zahlen errechnen, wie viel Potenzial in der eigenen Fitnessanlage steckt!
Wie kann ich Kosten sparen, wenn ich ein Gym betreibe?
Besonders die kontinuierlich laufenden Kosten sind im Geschäftsbetrieb ein wesentlicher Posten, der sich auf die Wirtschaftlichkeit des Fitnessstudios auswirkt. Durch die Verwendung von stromsparenden bzw. stromerzeugenden Fitnessgeräten können aber beispielsweise Stromkosten erheblich reduziert werden.
Inwieweit sich das konkret in Zahlen bemerkbar macht, kann mit Hilfe unseres Stromspar-Rechners ermittelt werden.
Wie wähle ich die richtige Rechtsform für mein eigenes Fitnessstudio?
Bei einer Gründung ist die Wahl der richtigen Rechtsform von großer Tragweite. Dies hat nicht nur Relevanz für eventuelle Haftungsfragen, sondern wirkt sich auch steuerlich aus. Grundsätzlich mögliche Rechtsformen für ein Fitnessstudio sind:
GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts sieht die Beteiligung von mindestens zwei Partnern vor. Diese werden auch als Gesellschafter bezeichnet und verpflichten sich über den GbR-Gesellschaftsvertrag zur gesamtschuldnerischen Haftung für das Unternehmen. Als Nachteil gegenüber der UG oder auch der GmbH ist der Umstand, dass sich die Haftung auf das Privatvermögen der Gesellschafter erstreckt: Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann hier finanzielle Risiken reduzieren.
GmbH
Die vollwertige GmbH beschränkt die Haftung ebenfalls auf das Stammkapital, das bei Gründung mindestens 25.000 Euro betragen muss. Für Gründer ist dies aus finanziellen Überlegungen oft nicht möglich, stellt aber dennoch eine Möglichkeit für eine taugliche Rechtsform beim eigenen Fitnessstudio dar.
UG (haftungsbeschränkt)
Bei der UG, also der Unternehmergesellschaft, handelt es sich juristisch um eine Sonderform der GmbH. Im Vergleich zur GmbH ist die UG auch eine Kapitalgesellschaft und beschränkt die Haftung ebenfalls auf die Höhe des Stammkapitals. Während dies bei der GmbH mindestens 25.000 Euro beträgt, ist bei der UG ein Stammkapital bereits in einer Höhe von 1 Euro möglich. Dies erleichtert Gründern den Start in die Selbstständigkeit durch Gründung einer UG deutlich. Im Verlauf der Geschäftstätigkeit muss die UG zwar die Stammeinlage über jährliche Rücklagen erhöhen – für die Gründung ist die finanzielle Hürde aber maßgeblich niedriger.
Einzelunternehmen
Wer ein Fitnessstudio eröffnen möchte, wird in den meisten Fällen die Rechtsform des Einzelunternehmens wählen. Es kann sowohl als reguläres Gewerbe ausgeführt werden als auch in der Form des Kleingewerbes. Vorteil des Einzelunternehmens ist der Umstand, dass keine besonderes Voraussetzungen notwendig sind. Allerdings erstreckt sich die Haftung auch hier auf das Privatvermögen des Inhabers: Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist daher unumgänglich, um große Risiken zu umgehen. Vorteilhaft erweist sich beim Einzelunternehmen aber aus betriebswirtschaftlicher Sicht, dass weder Start- noch Mindestkapital erforderlich ist. Zwar können Finanzierungspartner dies voraussetzen – für die Rechtsform ist jedoch kein Stammkapital o.ä. notwendig. Für das Fitnessstudio zusätzlich von Relevanz ist die Möglichkeit, Mitarbeiter zu beschäftigen. Im Einzelunternehmen ist das ohne Einschränkung zulässig.
Gern unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihres eigenen Fitnessstudios!
Wir von SportsArt sind Profis auf dem Gebiet, Fitnessbegeisterten den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern und beratend zur Seite zu stehen.
Falls auch Sie Ihren Traum vom eigenen Studio in die Tat umsetzen wollen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf!